Die EU hat drei verschiedene Gesetzgebungsverfahren.
Dasjenige, das für die Softwarepatente-Richtlinie zur
Anwendung kommt, ist das Mitentscheidungsverfahren, in welchem
das Europäische Parlament und der EU-Rat sich einigen müssen.
Es gibt drei wichtige Institutionen, die im
Mitentscheidungsverfahren eine Rolle spielen: die EU-Kommission,
der EU-Rat und das Europäische Parlament.
Es ist nicht
nötig, alle Details zu kennen, aber es ist wichtig zu verstehen,
was das für Institutionen sind und was für Funktionen sie haben.
Die EU-Kommission ist - einfach gesagt -
der Initiator und Projektleiter.
Ein Gesetzgebungsvorschlag wird zuerst
von der EU-Kommission
entworfen und vorgelegt. Abweichend davon,
wie es in den meisten Ländern läuft, ist es nicht das Parlament,
von dem der erste Schritt gemacht wird. Die EU-Kommission ist
in Brüssel ansässig und wird von Beamten geleitet, die bei der
EU beschäftigt sind. Der Präsident der EU-Kommission und
die Kommissare werden vom EU-Rat ernannt und benötigen die
Zustimmung des Europäischen Parlaments.
Das Europäische Parlament hat beschränkte Rechte im
Vergleich zu nationalen Parlamenten, doch im
Mitentscheidungsverfahren hat es mehr Macht als unter den
anderen Verfahren.
Die Mitglieder des Europäischen
Parlaments ("MdEP") werden direkt von den Bürgern der
EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Die letzten Europawahlen fanden
im Juni 2004 statt. Die Anzahl der MdEP pro Land ist relativ
zur Größe, aber nicht zu ihr proportional. Beispielsweise wählt
Deutschland als größter Mitgliedsstaat 99 Europaabgeordnete,
aber Luxemburg stellt 6. So kommt 1 MdEP auf 800.000 Deutsche,
aber 6 MdEP auf etwa die halbe Zahl von Luxemburgern.
Der EU-Rat ist die Vertretung der
Mitgliedsstaaten.
Wenn man es mit einer Firma vergleicht, ist der
EU-Rat so etwas
wie die Aktionärsversammlung, in der alle Inhaber der Firma
zusammensitzen und Entscheidungen treffen.
Die Mitgliedsstaaten werden von ihren nationalen Regierungen
vertreten. Im Vergleich zum Europäischen Parlament hat der EU-Rat
im Allgemeinen mehr Macht. Das verursacht gewisse Probleme (auch im
Verfahren zur Softwarepatente-Richtlinie), aber ansonsten müssten
die Mitgliedsstaaten noch mehr von ihrer Souveränität aufgeben.
Wenn die EU eine parlamentarische Demokratie mit allem Drum und Dran würde,
dann hätten wir so etwas wie die "Vereinigten Staaten von Europa", während
die gegenwärtige EU irgendwo zwischen einer Freihandelszone und einem
einzigen Staat anzusiedeln ist.
Außer in Fällen, in denen es einen sehr breiten Konsens
über einen Gesetzgebungsvorschlag gibt, erfordert das
Mitentscheidungsverfahren einiges Hin und Her zwischen dem Europäischen
Parlament und dem EU-Rat.
Es kann in jeder Institution bis zu
drei Lesungen geben. Wenn die ersten Lesungen in beiden Institutionen
nicht zu einer Einigung führen, dann gibt es eine zweite Lesung im
Europäischen Parlament. Führt die zweite Lesung im Europäischen
Parlament zu einer unterschiedlichen Position als der, auf die sich der
EU-Rat in seiner ersten Lesung verständigte, dann gibt es eine zweite
Lesung im EU-Rat. Wenn es dann immer noch keine Einigung gibt, dann folgt
ein Vermittlungsverfahren. Kommt beim Vermittlungsverfahren ein Ergebnis
heraus (was nicht sicher ist, aber einige Zeit dauern kann), dann halten
sowohl der EU-Rat als auch das Europ#ische Parlament eine dritte Lesung ab,
um dem Ausgang des Vermittlungsverfahrens zuzustimmen.
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wären das Europäische
Parlament und der EU-Rat gleichberechtigt in diesem Verfahren, aber
das sind sie nicht ganz.
Der Nachteil für das Europäische Parlament liegt in seiner zweiten Lesung.
In einer zweiten Lesung kann das Europäische Parlament keine neuen
Gesetzesänderungen vorschlagen. Es kann nur die aus der ersten Lesung
erneut bekräftigen. Und um irgendeine Änderung erneut zu bestätigen oder
den ganzen Gesetzgebungsvorschlag abzuschmettern, ist in jedem Fall
eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Parlaments erforderlich.
Anders gesagt: Alle Abwesenheiten und Enthaltungen unterstützen
technisch gesehen den Gesetzgebungsvorschlag des EU-Rats. Es erfordert also
eine sehr breite Mehrheit im Europäischen Parlament, um in einer
zweiten Lesung irgendetwas zu erreichen.
Hier klicken, um über die
Gesetzgebungsvorschläge zu lesen, die für die Softwarepatente-Richtlinie
vorgelegt worden sind