Boycott Trend Micro

Manche Texte auf dieser Website sind noch auf einem Stand vor der Zurückweisung der Softwarepatent-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Mittlerweile droht neue Gefahr durch das "EPLA". Wir aktualisieren derzeit die Texte dieser Web-Kampagne.

Mitentscheidungsverfahren der EU

Die EU hat drei verschiedene Gesetzgebungsverfahren. Dasjenige, das für die Softwarepatente-Richtlinie zur Anwendung kommt, ist das Mitentscheidungsverfahren, in welchem das Europäische Parlament und der EU-Rat sich einigen müssen.
Es gibt drei wichtige Institutionen, die im Mitentscheidungsverfahren eine Rolle spielen: die EU-Kommission, der EU-Rat und das Europäische Parlament. Es ist nicht nötig, alle Details zu kennen, aber es ist wichtig zu verstehen, was das für Institutionen sind und was für Funktionen sie haben.

Die EU-Kommission ist - einfach gesagt - der Initiator und Projektleiter. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird zuerst von der EU-Kommission entworfen und vorgelegt. Abweichend davon, wie es in den meisten Ländern läuft, ist es nicht das Parlament, von dem der erste Schritt gemacht wird. Die EU-Kommission ist in Brüssel ansässig und wird von Beamten geleitet, die bei der EU beschäftigt sind. Der Präsident der EU-Kommission und die Kommissare werden vom EU-Rat ernannt und benötigen die Zustimmung des Europäischen Parlaments.

Das Europäische Parlament hat beschränkte Rechte im Vergleich zu nationalen Parlamenten, doch im Mitentscheidungsverfahren hat es mehr Macht als unter den anderen Verfahren. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments ("MdEP") werden direkt von den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Die letzten Europawahlen fanden im Juni 2004 statt. Die Anzahl der MdEP pro Land ist relativ zur Größe, aber nicht zu ihr proportional. Beispielsweise wählt Deutschland als größter Mitgliedsstaat 99 Europaabgeordnete, aber Luxemburg stellt 6. So kommt 1 MdEP auf 800.000 Deutsche, aber 6 MdEP auf etwa die halbe Zahl von Luxemburgern.

Der EU-Rat ist die Vertretung der Mitgliedsstaaten. Wenn man es mit einer Firma vergleicht, ist der EU-Rat so etwas wie die Aktionärsversammlung, in der alle Inhaber der Firma zusammensitzen und Entscheidungen treffen. Die Mitgliedsstaaten werden von ihren nationalen Regierungen vertreten. Im Vergleich zum Europäischen Parlament hat der EU-Rat im Allgemeinen mehr Macht. Das verursacht gewisse Probleme (auch im Verfahren zur Softwarepatente-Richtlinie), aber ansonsten müssten die Mitgliedsstaaten noch mehr von ihrer Souveränität aufgeben. Wenn die EU eine parlamentarische Demokratie mit allem Drum und Dran würde, dann hätten wir so etwas wie die "Vereinigten Staaten von Europa", während die gegenwärtige EU irgendwo zwischen einer Freihandelszone und einem einzigen Staat anzusiedeln ist.

Außer in Fällen, in denen es einen sehr breiten Konsens über einen Gesetzgebungsvorschlag gibt, erfordert das Mitentscheidungsverfahren einiges Hin und Her zwischen dem Europäischen Parlament und dem EU-Rat. Es kann in jeder Institution bis zu drei Lesungen geben. Wenn die ersten Lesungen in beiden Institutionen nicht zu einer Einigung führen, dann gibt es eine zweite Lesung im Europäischen Parlament. Führt die zweite Lesung im Europäischen Parlament zu einer unterschiedlichen Position als der, auf die sich der EU-Rat in seiner ersten Lesung verständigte, dann gibt es eine zweite Lesung im EU-Rat. Wenn es dann immer noch keine Einigung gibt, dann folgt ein Vermittlungsverfahren. Kommt beim Vermittlungsverfahren ein Ergebnis heraus (was nicht sicher ist, aber einige Zeit dauern kann), dann halten sowohl der EU-Rat als auch das Europ#ische Parlament eine dritte Lesung ab, um dem Ausgang des Vermittlungsverfahrens zuzustimmen.

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wären das Europäische Parlament und der EU-Rat gleichberechtigt in diesem Verfahren, aber das sind sie nicht ganz. Der Nachteil für das Europäische Parlament liegt in seiner zweiten Lesung. In einer zweiten Lesung kann das Europäische Parlament keine neuen Gesetzesänderungen vorschlagen. Es kann nur die aus der ersten Lesung erneut bekräftigen. Und um irgendeine Änderung erneut zu bestätigen oder den ganzen Gesetzgebungsvorschlag abzuschmettern, ist in jedem Fall eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Parlaments erforderlich. Anders gesagt: Alle Abwesenheiten und Enthaltungen unterstützen technisch gesehen den Gesetzgebungsvorschlag des EU-Rats. Es erfordert also eine sehr breite Mehrheit im Europäischen Parlament, um in einer zweiten Lesung irgendetwas zu erreichen.

Hier klicken, um über die Gesetzgebungsvorschläge zu lesen, die für die Softwarepatente-Richtlinie vorgelegt worden sind



Diese Seite auf unserem Forum kommentieren (extern)
April 2007: Patentfrei: Unternehmerverbände warnen Europa vor "Geistigem Eigentor" >>
April 2007: DuLUG: Demo gegen Softwarepatente am 26. Mai in Düsseldorf >>
April 2007: Neuer EU-Vorstoß zur Patentreform stößt auf vielerlei Bedenken >>
März 2007: EU-Patent-Fest in Berlin >>
Jan. 2007: EU-Ratspräsidentschaft - KMU fordern Kurswechsel in der Patentpolitik >>
Dez. 2006: NoSoftwarePatents.com - Forum wieder verfügbar >>
Dez. 2006: EU-Binnenmarktkommissariat erringt "Worst Lobby" Auszeichnung >>
Nov. 2006: Patentindustrie schreibt "im Namen der KMUs" Papier einer IuK-Arbeitsgruppenpapier der EU-Kommission
  >> FFII-Mitteilung (engl.)
  >> Bericht patentfrei.de
Nov. 2006: FFII kündigt Europäische Patentkonferenz an (EUPACO): "Hin zu einem neuen europäischen Patentsystem" (engl.) >>
Okt. 2006: Europäisches Parlament wendet EPLA-Beschluss zum Besseren (engl.) >>
März 2006: Softwarepatentgegner antworten auf Patentpolitik-Fragebogen der EU-Kommission
  >> FFII-Mitteilung
  >> Florian Müllers Blog
Jan. 2006: Softwarepatente wieder auf der Tagesordnung der EU
  >> Heise.de-Artikel
  >> Euractiv-Artikel
Parlament sagt Nein zu Softwarepatenten >>
NoSoftwarePatents.com wird eine FFII-Plattform >>
Creative Commons License 

  Català    Česky    Deutsch    Eesti    English    Ελληνικά    Español    Français    Italiano  
  Latviski    Lietuviškai    Magyar    Nederlands    Polski    Português    Suomi    Svenska