Das Gesetzgebungsverfahren zu einer
Softwarepatente-Richtlinie der EU läuft schon seit mehreren
Jahren. Es ist jetzt in der entscheidenden Phase, in der
eine endgültige Entscheidung binnen Monaten fallen könnte
(oder auch nicht).
Die weit hergeholte Interpretation des Europäischen
Patentübereinkommens durch das Europäische Patentamt
resultierte in großen Diskrepanzen zwischen nationalen
Richtersprüchen.
Wer Softwarepatente durchsetzen wollte, die das EPA erteilt
hatte, konnte dies nicht auf einer verlässlichen Grundlage tun.
In manchen Ländern war die Tendenz der Richter, diese Patente
nicht anzuerkennen, und in anderen waren sie eher dazu geneigt.
Es gibt sogar Unterschiede in den betreffenden Entscheidungen durch Gerichte
innerhalb desselben Landes (oder durch unterschiedliche Richter
am selben Gericht).
Die EU-Kommission entschied, dass es an der Zeit war,
eine EU-weite Einheitlichkeit im Hinblick auf Softwarepatente
zu schaffen, aber es ging bei dieser Initiative von Anfang an
um mehr als das.
Es ist sicherlich korrekt zu sagen,
dass ein Binnenmarkt wie die EU
ein Höchstmaß an Einheitlichkeit
in allen Fragen haben sollte, die sich auf den geschäftlichen
Verkehr beziehen.
Es sollte keine grundlegenden Unterschiede zwischen der Durchsetzbarkeit
desselben Patentes zwischen Großbritannien und Italien geben, nur als
Beispiel.
Jedoch verfolgte der Binnenmarktkommissar, der diese Initiative ergriff
(Frits Bolkestein), von Anfang an darüber hinaus gehende Ziele.
Er wollte auch im Ergebnis den Bereich der Patentierbarkeit ausdehnen.
Eine EU-Richtlinie zu Softwarepatenten kann nur eine
indirekte Wirkung auf das Europäische Patentamt haben.
Das EPA
ist keine EU-Institution, und daher ist es auch nicht förmlich
an irgendeine EU-Gesetzgebung gebunden. Es unterliegt dem
Europäischen Patentübereinkommen von 1974, also einem separaten
multinationalen Vertrag, der auch Nicht-EU-Länder wie die
Schweiz als Parteien hat. Es gibt jedoch eine riesige
Überschneidung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und
denen des Europäischen Patentübereinkommens. In praktischer
Hinsicht umfasst diese Überschneidung zwischen beiden
Mitgliedergruppen gute 90% des Marktvolumens. Wenn also das EPA
Patente gewähren würde, die in den EU-Mitgliedsstaaten nicht
anerkannt werden, dann würde es lauter unzufriedene Kunden
haben, die wenig praktischen Nutzen aus solchen Patenten
ziehen können.
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