Boycott Trend Micro

Manche Texte auf dieser Website sind noch auf einem Stand vor der Zurückweisung der Softwarepatent-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Mittlerweile droht neue Gefahr durch das "EPLA". Wir aktualisieren derzeit die Texte dieser Web-Kampagne.

Idee einer EU-Richtlinie

Das Gesetzgebungsverfahren zu einer Softwarepatente-Richtlinie der EU läuft schon seit mehreren Jahren. Es ist jetzt in der entscheidenden Phase, in der eine endgültige Entscheidung binnen Monaten fallen könnte (oder auch nicht).
Die weit hergeholte Interpretation des Europäischen Patentübereinkommens durch das Europäische Patentamt resultierte in großen Diskrepanzen zwischen nationalen Richtersprüchen. Wer Softwarepatente durchsetzen wollte, die das EPA erteilt hatte, konnte dies nicht auf einer verlässlichen Grundlage tun. In manchen Ländern war die Tendenz der Richter, diese Patente nicht anzuerkennen, und in anderen waren sie eher dazu geneigt. Es gibt sogar Unterschiede in den betreffenden Entscheidungen durch Gerichte innerhalb desselben Landes (oder durch unterschiedliche Richter am selben Gericht).

Die EU-Kommission entschied, dass es an der Zeit war, eine EU-weite Einheitlichkeit im Hinblick auf Softwarepatente zu schaffen, aber es ging bei dieser Initiative von Anfang an um mehr als das. Es ist sicherlich korrekt zu sagen, dass ein Binnenmarkt wie die EU ein Höchstmaß an Einheitlichkeit in allen Fragen haben sollte, die sich auf den geschäftlichen Verkehr beziehen. Es sollte keine grundlegenden Unterschiede zwischen der Durchsetzbarkeit desselben Patentes zwischen Großbritannien und Italien geben, nur als Beispiel. Jedoch verfolgte der Binnenmarktkommissar, der diese Initiative ergriff (Frits Bolkestein), von Anfang an darüber hinaus gehende Ziele. Er wollte auch im Ergebnis den Bereich der Patentierbarkeit ausdehnen.

Eine EU-Richtlinie zu Softwarepatenten kann nur eine indirekte Wirkung auf das Europäische Patentamt haben. Das EPA ist keine EU-Institution, und daher ist es auch nicht förmlich an irgendeine EU-Gesetzgebung gebunden. Es unterliegt dem Europäischen Patentübereinkommen von 1974, also einem separaten multinationalen Vertrag, der auch Nicht-EU-Länder wie die Schweiz als Parteien hat. Es gibt jedoch eine riesige Überschneidung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und denen des Europäischen Patentübereinkommens. In praktischer Hinsicht umfasst diese Überschneidung zwischen beiden Mitgliedergruppen gute 90% des Marktvolumens. Wenn also das EPA Patente gewähren würde, die in den EU-Mitgliedsstaaten nicht anerkannt werden, dann würde es lauter unzufriedene Kunden haben, die wenig praktischen Nutzen aus solchen Patenten ziehen können.

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