Boycott Trend Micro

Manche Texte auf dieser Website sind noch auf einem Stand vor der Zurückweisung der Softwarepatent-Richtlinie durch das Europäische Parlament. Mittlerweile droht neue Gefahr durch das "EPLA". Wir aktualisieren derzeit die Texte dieser Web-Kampagne.

Gesetzgebungsvorschläge

Im üblichen Hin und Her zwischen den EU-Institutionen hat es soweit drei verschiedene Vorlagen einer Softwarepatente-Richtlinie gegeben. Die erste und die dritte würden Softwarepatente erlauben, die zweite nicht.
Am 20. Februar 2002 präsentierte die EU-Kommission ihren ursprünglichen Vorschlag; dieser würde Softwarepatente in der EU legalisieren. Auf den ersten Blick sah auch der Vorschlag für eine "Richtlinie über die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen" so aus, als würden nur Patente auf softwaregesteuerte technische Erfindungen erlaubt, nicht aber auf Softwarekonzepte. Es wurde jedoch keine klare Linie zwischen einer technischen Erfindung nach allgemeinem Verständnis und reiner Programmlogik gezogen. Dies wurde absichtlich nicht getan, denn die Absicht bei dem Ganzen war, Softwarepatente zu erlauben, ohne es zuzugeben.

Am 24. September 2003 beschloss das Europäische Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen, die im Hinblick auf Softwarepatente den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission um 180 Grad drehten. Der grundlegende Unterschied ist, dass das Europäische Parlament entschied, ganz klar zu definieren, was eine "technische" Erfindung im Sinne des Patentrechts ist und was keine ist. Beispielsweise wurde die Datenverarbeitung ausdrücklich aus dem Begriff des "Technischen" ausgeklammert, während die Beherrschung von Naturkräften als Voraussetzung für Patentierbarkeit festgesetzt wurde.

Der Vorschlag des Europäischen Parlamentes heißt nicht, dass gar keine Software patentierbar wäre. Er schränkt lediglich den Bereich der Patentierbarkeit auf diejenigen Softwarekonzepte ein, die einen nennenswerten Effekt in der realen Welt haben. So könnte das Europäische Patentamt nicht länger sagen, dass ein Fortschrittsbalken einen technischen Effekt habe, da er ja einen Computerbildschirm auf effizientere Weise nutzt. Ein virtueller Einkaufskorb könnte nicht als "technisch" angesehen werden, nur weil irgendeine Kommunikation zwischen ein paar Computern stattfindet. Eine computergesteuerte Autobremse wäre jedoch patentierbar, solange sie auch eine bessere Autobremse ist, denn das Abbremsen eines Autos schließt die Beherrschung von Naturkräften ein. Und die Software in einer Autobremse würde natürlich immer durch das Urheberrecht geschützt sein.

Das Europäische Parlament hatte eigentlich einen sehr gut definierten Kompromiss vorgeschlagen. Die Hersteller und Anwender von standardmäßiger Computersoftware wären vor Patentverletzungsklagen sicher. Ein Programmierer, der ein Programm schreibt, würde wissen, dass alles, was er schreibt, auch ihm gehört. Dennoch würden technische Erfindungen patentierbar bleiben, soweit es um die Beherrschung von Naturkräften geht.

Am 18. Mai 2004 verkündete der EU-Rat eine "politische Einigung" über eine weitere Version der Richtlinie, welche sehr ähnlich zu derjenigen der EU-Kommission ist und nicht den Willen des Europäischen Parlaments widerspiegelt. Tatsache ist, dass der EU-Rat sogar im Hinblick auf sogenannte "Programmansprüche" noch weiter ging als die EU-Kommission. Die Softwarepatente-Arbeitsgruppe des EU-Rats besteht überwiegend aus Leuten, die Teil des Patentwesens sind, und so ist es keine große Überraschung, dass diese auf eine Erweiterung und nicht eine Begrenzung der Patentierbarkeit drängten. Die politische Einigung vom 18. Mai 2004 war noch keine formale Annahme des Vorschlags durch den EU-Rat. Am 18. Mai 2004 fand keine förmliche Abstimmung statt. Selbst wenn der EU-Rat den Vorschlag annehmen sollte, würde diese Version der Richtlinie immer noch nicht in Kraft treten, sondern an das Europäische Parlament zurückgehen.

Wenn Sie daran interessiert sind, sich detaillierter über die verschiedenen Gesetzgebungsvorschläge und ihre rechtliche Bedeutung zu informieren, haben wir eine Empfehlung. Die Softwarepatente-Kritiker des FFII (Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur) haben verschiedene Texte verfasst, die sich mit den spezifischen Fragen dieser Gesetzgebungsvorschläge befassen.

Hier klicken, um etwas über die Rolle der verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten im Gesetzgebungsverfahren zu lesen



Diese Seite auf unserem Forum kommentieren (extern)
April 2007: Patentfrei: Unternehmerverbände warnen Europa vor "Geistigem Eigentor" >>
April 2007: DuLUG: Demo gegen Softwarepatente am 26. Mai in Düsseldorf >>
April 2007: Neuer EU-Vorstoß zur Patentreform stößt auf vielerlei Bedenken >>
März 2007: EU-Patent-Fest in Berlin >>
Jan. 2007: EU-Ratspräsidentschaft - KMU fordern Kurswechsel in der Patentpolitik >>
Dez. 2006: NoSoftwarePatents.com - Forum wieder verfügbar >>
Dez. 2006: EU-Binnenmarktkommissariat erringt "Worst Lobby" Auszeichnung >>
Nov. 2006: Patentindustrie schreibt "im Namen der KMUs" Papier einer IuK-Arbeitsgruppenpapier der EU-Kommission
  >> FFII-Mitteilung (engl.)
  >> Bericht patentfrei.de
Nov. 2006: FFII kündigt Europäische Patentkonferenz an (EUPACO): "Hin zu einem neuen europäischen Patentsystem" (engl.) >>
Okt. 2006: Europäisches Parlament wendet EPLA-Beschluss zum Besseren (engl.) >>
März 2006: Softwarepatentgegner antworten auf Patentpolitik-Fragebogen der EU-Kommission
  >> FFII-Mitteilung
  >> Florian Müllers Blog
Jan. 2006: Softwarepatente wieder auf der Tagesordnung der EU
  >> Heise.de-Artikel
  >> Euractiv-Artikel
Parlament sagt Nein zu Softwarepatenten >>
NoSoftwarePatents.com wird eine FFII-Plattform >>
Creative Commons License 

  Català    Česky    Deutsch    Eesti    English    Ελληνικά    Español    Français    Italiano  
  Latviski    Lietuviškai    Magyar    Nederlands    Polski    Português    Suomi    Svenska