Das erste Mal, dass Europa sich gegen die Patentierung
von Software entschied, war 1974, als das Europäische
Patentübereinkommen ratifiziert wurde.
Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ)
von 1974 ist kein EU-Vertrag.
Es ist ein eigenständiger
multinationaler Vertrag, der ursprünglich im Jahr 1974
ratifiziert wurde, und andere Länder wurden mit der Zeit
ebenfalls Mitglieder der Europäischen Patentorganisation.
Das Europäische Patentamt wurde unter dem EPÜ geschaffen,
und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Patentorganisation
(im Prinzip das Lenkungsgremium des Europäischen Patentamtes)
übernahmen die Grundsätze des EPÜ in ihre nationalen
Patentgesetze.
Artikel 52 des EPÜ definiert ziemlich klar,
was patentierbar ist.
Den Volltext
des Artikels können Sie hier finden. Er besagt in seinem 2. Absatz, dass
"mathematische Methoden" und "Programme für Datenverarbeitungsanlagen"
keine patentierbaren Erfindungen sind.
In Absatz 3 heißt es dann, dass sich dieser Ausschluss von der Patentierbarkeit
"auf die genannten Gegenstände oder Tätigkeiten als solche bezieht."
Das ganze Problem mit Softwarepatenten in Europa kam dadurch auf,
wie das Patentwesen zunehmend die beiden kleinen Wörter "als solche"
interpretiert.
Der gesunde Menschenverstand würde diesen keine große Bedeutung beimessen.
Natürlich gibt es - mit oder ohne diesen Absatz - verschiedene technische
Erfindungen, in welchen mathematische Methoden oder Algorithmen eine
Hilfsfunktion erfüllen mögen. Das unersättliche Patentwesen hat sich
jedoch an diese beiden Wörter wie an einen Strohhalm geklammert.
Die Patentleute sagten: "Das heißt, wir müssen nur mit einem technischen
Alibi arbeiten und können dann Software patentieren, indem wir sagen,
wir patentieren ja nicht die Software als solche. Wir patentieren Software,
indem wir sie als integralen Bestandteil einer technischen Erfindung
darstellen."
Es ist unvorstellbar, bis zu welchem Grad das Europäische Patentamt
diese Vorgehensweise angewandt hat.
Beispielsweise sieht es
einen Fortschrittsbalken auf einem Computerbildschirm als technische
Erfindung und nicht als Software an. Wie begründen die eine solche
Einordnung? Sie sagen, dass der Fortschrittsbalken in effizienterer
Weise eine technische Ressource oder ein technisches Gerät nutzt,
und ein Bildschirm ist ein technisches Gerät mit einer begrenzten
Anzahl von Bildpunkten.
Dafür prägten sie noch das Unwort der "computer-implementierten
Erfindungen".
Sie brachten den Patentanwälten bei,
reine Softwarekonzepte und Mathematik in einer Art und Weise darzustellen,
die mit der seltsamen Logik des Europäischen Patentamtes übereinstimmt.
Jetzt wollen diese Leute und ihre politischen Freunde - und
Großkonzerne mit ihren Einzelinteressen - eine zweifelhafte Interpretation
des Europäischen Patentübereinkommens zu einer EU-Richtlinie erheben.
Lassen Sie sich nicht irreführen durch das Märchen von den
"computer-implementierten Erfindungen".
Im Gegensatz zu dem,
was man Ihnen erzählt, haben die meisten von ihnen überhaupt nichts
Technisches an sich. Die Schwelle für das technische Alibi ist
extrem niedrig. Patentanwälte haben die typischen Wortlaute
und Schemazeichnungen (von Computernetzwerken und ähnlichen
"technischen Konfigurationen") auf ihren Computern und
verwenden sie immer wieder, um Softwarepatente zu erhalten.
Sie können hier mehr über den
irreführenden Begriff der "computer-implementierten Erfindungen"
lesen.
Oder wenn Sie innerlich darauf gefasst sind, können Sie
an dieser Stelle ein kleines
Gruselkabinett von 20 solchen "computer-implementierten
Erfindungen" (wie einem Einkaufskorb oder dem Prinzip,
eine Bestellung über ein Mobiltelefon aufzugeben) ansehen.
Hier klicken, um über die Idee einer
EU-Richtlinie zu Softwarepatenten zu lesen